Swiss made

Weltweit ist der Ruf von Schweizer Uhren unübertroffen. Know-how, einwandfreie Qualität, ästhetische Handwerkskunst, technische Innovationen: All das und vieles mehr spiegelt der Hinweis Swiss made wider.

Swissness ist der Begriff, der die Revision des Bundesgesetzes zum Schutz von Marken und Herkunftsangaben abdeckt. Da die Bedingungen für die Verwendung dieser Angaben im Allgemeinen und insbesondere der Name Swiss bisher nicht detailliert geregelt waren, hat das Schweizer Parlament diese Revision am 21. Juni 2013 verabschiedet. Swissness führt neue Kriterien ein, mit denen der geografische Ursprung eines Produkts oder einer Dienstleistung genauer bestimmt werden kann. Mit anderen Worten, das Gesetz legt fest, zu welchem Zeitpunkt ein Produkt legitimerweise behaupten kann, Schweizer Herkunft zu sein.

Für die Uhrenindustrie erforderte die Verabschiedung von Swissness die Aktualisierung der bestehenden Verordnung, nämlich der Verordnung von 1971 über die Verwendung des Namens Swiss für Uhren. Auch in dieser Verordnung werden die Kriterien zur Erlangung des Swiss Made-Labels für Uhren geändert und verstärkt. Swissness setzt einen Mindestsatz von 60% für Industrieprodukte einschließlich Uhren fest.